United States Customs and Border Protection, Public domain, via Wikimedia Commons

Beim Stöbern auf der Website der amerikanischen Behörde U.S. Customs and Border Protection (CBP) bin ich mal wieder auf eine interessante Meldung gestoßen, die alljährlich kurz vor Ostern auftaucht. In dieser Meldung heißt es u.a.: "This is an excellent example of our efforts to protect children from dangerous and potentially life-threatening toys…" berichtet der CBP Chief Operating Officer Thomas S. Winkowski.

Die Rede ist von den "lebensbedrohlichen" Kinder Überraschungseiern. Uns allen bekannt als Ü-Eier. Die U.S. Customs and Border Protection erinnert die Öffentlichkeit daran, dass der Import dieser Süßigkeiten in die Vereinigten Staaten verboten ist. Grund dafür ist der Inhalt dieser Hohlkörper. Kleinteile, die zusammengesetzt ein Spielzeug ergeben, stellen eine Erstickungsgefahr für Kleinkinder dar, so die CBP. Nun, das ist ja wirklich nicht von der Hand zu weisen (aber ich habe ehrlich gesagt noch nie einen Dreijährigen gesehen, der es fertig gebracht hat, die gelbe Kapsel zu öffnen). Stolz berichtet man, dass seit 2010 über "3.176 Kinder Chocolate Eggs" konfisziert wurden. Man hat sie aus Postsendungen und kommerziellen Importen herausgefischt und Reisenden an Flughäfen und an den Grenzen abgenommen.

Und weil die CBP den Auftrag hat, für den Schutz der Grenzen der Nation zu sorgen, heißt es weiter in dem Bericht, arbeitet man mit anderen Behörden zusammen, um die Gesundheit und Sicherheit der Bürger der USA zu schützen. Damit können Kinder unbesorgte Feiertage wie Ostern verbringen.

Ich muss schon sagen: Wirklich eine tolle Leistung der Behörde. Dreitausendeinhundertsechsundsiebzig eingesackte Ü-Eier!

Weiter heißt es in dem Bericht, dass Kinder Chocolate Eggs hohle Milchschokoladeneier, normalerweise in einer bunten Folie eingepackt, sind. Und innen ist eine ovale Plastikkapsel, in der sich ein kleines nicht zusammengesetztes Spielzeug befindet. Und jetzt kommt's:

Die U.S. Consumer Product Safety Commission (CPSC) hat festgestellt, dass Kinder Chocolate Eggs gegen die Vorschriften über Kleinteile für Kinder unter 3 Jahren (small parts regulations for children under three) verstößt. Und außerdem hat die FDA, die amerikanische Food and Drug Administration, eine Importwarnung (import alert) für Kinder Chocolate Eggs ausgesprochen, weil sie "non-nutritive confectionery", also Süßigkeiten ohne Nährwert sind und auch noch ein eingebettetes Objekt enthalten.

Dass die amerikanischen Behörden das Importverbot sehr ernst nehmen und auch rigoros durchsetzen, zeigt ein Fall aus dem Jahr 2011, als eine Kanadierin von Manitoba nach Ontario unterwegs war, um ihre Töchter zu besuchen. Sie nahm den Weg durch die Vereinigten Staaten, da sie auf diesem Weg schneller ankommen würde.

An der Grenze wurde sie nach dem Zufallsprinzip heraus gewinkt. Bei der Durchsuchung ihres Autos fand man… Ein Überraschungsei! Man sagte ihr, dass das illegale Schmuggelware sei und sie mit einer Strafe von $300 rechnen müsse.

Einige Zeit später erhielt sie einen 7-seitigen Brief der U.S. Customs and Border Protection Agency. Sie wurde gefragt, ob sie ihr Ei zurückhaben, oder ob sie die Rechte daran aufgeben wolle. Wenn sie ihre Stellungnahme nicht innerhalb von fünf Geschäftstagen unterschrieben zurückschicke, hieß es weiter, müsse sie im Falle eines Rechtsstreites $250 Aufbewahrungskosten bezahlen.

Also hüten Sie sich davor, derartige Reisemitbringsel für die lieben Kleinen im Koffer zu haben. Vielleicht werden ja Sie an Ort und Stelle als Schmuggler verhaftet.

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