Falls Sie den Wunsch haben, vorübergehend in den USA zu arbeiten, benötigen Sie ein Arbeitsvisum. Je nachdem, um welche Tätigkeit es sich handelt, gibt es unterschiedliche Visa-Arten.

Um ein Arbeitsvisum zu erhalten, müssen Sie bereits einen Arbeitgeber in den Vereinigten Staaten gefunden haben. Ihr Arbeitgeber muss in den USA eine Petition mit dem Formular I-129 auf eine Arbeitsgenehmigung (H, L, O, P und Q-Visa) für Sie einreichen. Diese Petition muss von der amerikanischen Staatsbürgerschafts- und Einwanderungsbehörde (USCIS) genehmigt werden, und zwar bevor Sie ein Arbeitsvisum beantragen.

Hinweis
Die Genehmigung einer Petition hat nicht automatisch die Ausstellung eines Visums zur Folge, wenn Sie die Voraussetzungen für die Ausstellung eines Visums gemäß US-Einwanderungsgesetz nicht erfüllen.

Auch eine Tätigkeit als Praktikant, Au-Pair oder im Rahmen eines Ferienjobs ist nur mit einem Visum möglich.

Hinweis
Wenn Sie im Rahmen Ihres Medizinstudiums eine Famulatur an einem amerikanischen Universitätskrankenhaus absolvieren möchten, dann können Sie ein "B1/B2"-Visum für Besucher beantragen und benötigen KEIN Austauschbesuchervisum. Erkundigen Sie sich bei dem Visa-Informationsdienst über die Einzelheiten dieser Ausnahme.

Visa-Kategorien für vorübergehend Beschäftigte
Jede Person, die für einen befristeten Zeitraum in den USA arbeiten möchte, benötigt ein entsprechendes Visum. Das Gesetz über Einwanderung und Staatsbürgerschaft sieht die folgenden Kategorien von Nichteinwanderungsvisa für vorübergehend Beschäftigte vor. Einige Klassifikationen sind pro Jahr zahlenmässig beschränkt.

H-1B (Spezialberufe)

Ein H-1B-Visum wird benötigt, wenn Sie in die Vereinigten Staaten von Amerika einreisen, um im Vorhinein vereinbarte Dienste im Rahmen eines Spezialberufs zu erbringen. Um sich für ein solches Visum zu qualifizieren, benötigen Sie einen Universitätsabschluss (Bachelor oder höher bzw. gleichwertige Abschlüsse) in jenem Spezialberuf, in dem Sie Arbeit suchen. USCIS wird daraufhin feststellen, ob Ihre Anstellung als Spezialberuf gesehen werden kann und ob Sie ausreichend qualifiziert sind, um diese Dienste zu erbringen. Ihr Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, einen Arbeitsverhältnisantrag ("Labor Condition Application") beim US-Arbeitsministerium (Department of Labor) zu stellen, in dem die Bedingungen Ihres Arbeitsvertrages dargelegt werden.

H-2A (landwirtschaftliche Saisonkräfte)

Ein H-2A-Visum erlaubt es Arbeitgebern in den Vereinigten Staaten von Amerika, ausländische Arbeitskräfte in die Vereinigten Staaten zu bringen, um temporäre Arbeitsplätze in der Landwirtschaft zu füllen, für die keine Arbeitskräfte aus den Vereinigten Staaten verfügbar sind. Eine Klassifizierung als H-2A-Nichteinwanderer erlaubt es Ihnen, in den Vereinigten Staaten von Amerika auf temporärer Basis Arbeiten oder Dienste in der Landwirtschaft durchzuführen bzw. anzubieten. Dazu muss ein Arbeitgeber in den Vereinigten Staaten von Amerika (oder ein Verband landwirtschaftlicher Produzenten in den Vereinigten Staaten, der als gemeinsamer Arbeitgeber genannt ist) das Formular I-129 (Antrag auf Ausstellung eines Nichteinwanderungsvisums für Beschäftigte) für Sie einreichen.

H-2B-Visa (Fachkräfte und ungelernte Arbeiter)

Dieses Visum ist erforderlich, wenn Sie in die Vereinigten Staaten von Amerika einreisen, um eine Arbeit durchzuführen, die temporärer oder saisonbedingter Natur ist, und für die ein Mangel an Arbeitskräften in den Vereinigten Staaten besteht. Dazu muss Ihr Arbeitgeber zunächst eine Zertifizierung durch das Arbeitsministerium (Department of Labor) einholen, durch die bestätigt wird, dass ein Mangel an Arbeitern in den Vereinigten Staaten besteht, die für die Art Beschäftigung, auf der Ihre Petition basiert, in Frage kommen.

H-3 (Auszubildende)

Ein H-3-Visum ist dann erforderlich, wenn Sie in die Vereinigten Staaten von Amerika einreisen, um von einem Arbeitgeber über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren in jedem beliebigen Beschäftigungsfeld außer der postakademischen Ausbildung eine berufliche Ausbildung erhalten. Sie können für diese Ausbildung bezahlt werden, und praktische Arbeit ist erlaubt. Diese Ausbildung darf nicht für Beschäftigungen in der Produktion verwendet werden, und darf in Ihrem Heimatland nicht zur Verfügung stehen.

H-4 (Angehörige)

Wenn Sie selbst Inhaber eines gültigen H-Visums sind, ist es für Ihren Ehepartner bzw. Ihre ledigen Kinder (unter 21 Jahren) möglich, ein H-4-Visum zu erhalten, um Sie auf Ihrer Reise in die Vereinigten Staaten von Amerika zu begleiten. Diese sind jedoch nicht dazu berechtigt, in den Vereinigten Staaten von Amerika zu arbeiten.

L-1 (Firmeninterne Versetzung von Angestellten)

Ein L-1-Visum ist erforderlich, wenn Sie ein Angestellter eines internationalen Unternehmens sind, und vorübergehend in ein Mutterunternehmen, ein firmen-verbundenes Unternehmen oder ein Tochterunternehmen in den Vereinigten Staaten von Amerika versetzt werden. Dabei kann es sich entweder um eine Organisation in den Vereinigten Staaten von Amerika oder im Ausland handeln. Um sich für ein L-1-Visum zu qualifizieren, müssen Sie eine Position innerhalb der Geschäftsführung oder auf Management-Ebene bekleiden, oder über spezielle Kenntnisse verfügen, oder versetzt werden, um innerhalb des Unternehmens in den Vereinigten Staaten von Amerika auf einer dieser Ebenen tätig zu sein, wobei es sich nicht notwendigerweise um dieselbe Position handeln muss, die Sie vorher innehatten. Außerdem müssen Sie innerhalb des internationalen Unternehmens innerhalb der drei Jahre vor der Beantragung Ihres Visums mindestens ein Jahr lang durchgehend außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika beschäftigt gewesen sein. Sie sind erst dann dazu berechtigt, ein L-1-Visum zu beantragen, nachdem Ihr Unternehmen in den Vereinigten Staaten von Amerika oder ein verbundenes Unternehmen von USCIS eine genehmigte Petition erhalten hat, entweder auf pauschaler oder individueller Basis.

L-2 (Angehörige)

Wenn Sie selbst Inhaber eines gültigen L-Visums sind, können Ihr Ehepartner bzw. Ihre ledigen Kinder (unter 21 Jahren) dieses derivative Visum erhalten. Aufgrund einer kürzlich erfolgten Gesetzesänderung ist Ihr Ehepartner auch dazu berechtigt, eine Arbeitserlaubnis zu beantragen. Dazu muss Ihr Ehepartner mit einem eigenen L-2-Visum in die Vereinigten Staaten von Amerika einreisen, und dann das ausgefüllte Formular I-765 (bei USCIS erhältlich) einreichen, und die entsprechende Antragsgebühr bezahlen. Ihre Kinder sind jedoch nicht dazu berechtigt, in den Vereinigten Staaten von Amerika zu arbeiten.

O

O-Visa werden für Personen ausgestellt, die über außergewöhnliche Fähigkeiten in den Bereichen Wissenschaft, Kunst, Erziehung und Bildung, Wirtschaft oder Sport verfügen oder außergewöhnliche Leistungen in den Bereichen Film und Fernsehen erbracht haben; diese Art Visum kann auch für Assistenten solcher Personen ausgestellt werden.

P (Künstler, Unterhalter)

P-Visa werden für bestimmte Sportler, Unterhalter und Künstler sowie deren Assistenten ausgestellt, die zum Zwecke einer Darbietung in die Vereinigten Staaten von Amerika einreisen.

Q

Ein Q-Visum ist dann erforderlich, wenn Sie in die Vereinigten Staaten von Amerika einreisen, um an einem internationalen kulturellen Austauschprogramm zum Zwecke des praktischen Trainings, der Berufstätigkeit oder der Vermittlung von Geschichte, Kultur und Tradition Ihres Heimatlandes einreisen. Dazu muss von dem Sponsor des Programms eine Petition für Sie eingereicht und von USCIS genehmigt werden.

Petitionen

Um als Antragsteller für ein Nichteinwanderungsvisum unter den oben beschriebenen Klassifikationen Berücksichtigung zu finden, muss dem Konsularbeamten das genehmigte Formblatt I-129, "Petition für Arbeitnehmer im Nichteinwanderungsstatus", von der US-Einwanderungsbehörde (USCIS) oder das Formblatt I-797 ("Notice of Action/Approval") vorliegen. Eine solche Petition muss von dem zukünftigen Arbeitgeber oder Agenten des Antragstellers in den USA eingereicht werden. Das genehmigte Formblatt I-797 bekommt der Antragsteller von seinem Arbeitgeber dann aus den USA zugesandt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Genehmigung einer solchen Petition an sich keine Garantie für die Ausstellung eines Visums darstellt, wenn sich herausstellt, dass der Antragsteller gewisse Bestimmungen des Gesetzes über Einwanderung und Staatsbürgerschaft nicht erfüllt.

Angehörige

Ihre Angehörigen müssen alle für Nichteinwanderungsvisa erforderlichen Dokumente mitnehmen, und außerdem:

  • Ein Original des Ehezeugnisses (für Ihren Ehepartner) und/oder der Geburtsurkunde (bei ledigen Kindern unter 21), soweit zutreffend
  • Ein Schreiben von ihrem Arbeitgeber, durch das Ihre fortdauernde Anstellung bestätigt wird
  • Wenn Ihr Ehepartner derzeit mit einem H1-B-Visum in den Vereinigten Staaten von Amerika berufstätig ist, die entsprechenden Lohn- und Gehaltsabrechnungen (IRS-Formulare 1040 und W-2) für all jene Jahre, während deren Ihr Ehepartner mit einem H-1B-Visum in den Vereinigten Staaten von Amerika berufstätig war.

Zeitliche Begrenzungen

Für alle oben aufgeführten Klassifikationen werden zeitliche Beschränkungen festgesetzt, innerhalb der die ausländische Arbeitskraft in den Vereinigten Staaten tätig sein darf. In einigen Fällen können diese Fristen von der US-Einwanderungsbehörde verlängert werden, damit die Tätigkeit zum Abschluss gebracht werden kann. Danach muss die ausländische Arbeitskraft eine bestimmte festgelegte Zeit im Ausland verbringen, bevor sie als Arbeitnehmer erneut eine befristete Tätigkeit unter einer der aufgeführten Klassifikationen aufnehmen darf. Die US-Einwanderungsbehörde wird den Arbeitgeber, der die Petition einreicht, auf Formblatt I-797 benachrichtigen, wenn eine Petition, die Verlängerung einer Petition oder die Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung unter einer der obigen Klassifikationen genehmigt wurde. Der ausländische Arbeitnehmer sollte das Formblatt I-797 (Original) zur Beantragung eines neuen Visums oder zur Verlängerung eines Visums während der Gültigkeitsdauer der Petition vorlegen. Die Genehmigung einer unbefristeten Arbeitserlaubnis oder ein beantragtes Einwanderungsvisum für eine Vorzugskategorie darf nicht Grundlage für die Ablehnung eines Nichteinwanderungsvisums für einen Antragsteller der H-1 oder L Klassifikation sein.

Quelle: Offizielle Websiten United States Government

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