Ausländische Staatsbürger, die in den USA studieren möchten, können, nachdem sie im Besitz eines Visums sind, in die Vereinigten Staaten einreisen. Dazu muss die Dokumentation einer Genehmigung bzw. Zulassung eines Bildungsinstitutes bzw. Programms bei der Beantragung des Studentenvisums vorgelegt werden.

F-1 Visa

Dies ist der am weitesten verbreitete Typ eines Studentenvisums. Wenn Sie an einem anerkannten Bildungsinstitut in den Vereinigten Staaten von Amerika, z.B. einem US-College oder einer Universität, einer privaten Hochschule oder im Rahmen eines anerkannten Sprachschulprogramms studieren möchten, benötigen Sie ein F-1-Visum. Sie benötigen ebenfalls ein F-1-Visum, wenn Ihr Studium mehr als 18 Stunden pro Woche umfasst.

M-1 Visa

Wenn Sie ein nicht-akademisches oder berufsbildendes Studium oder Trainingsprogramm an einer Einrichtung in den Vereinigten Staaten von Amerika absolvieren möchten, benötigen Sie ein M-1-Visum.

Nähere Informationen über die verschiedenen Visa und Studienmöglichkeiten in den Vereinigten Staaten von Amerika erhalten sie auf der Internetseite "Education USA".

Angehörige

Ehepartner bzw. ledige Kinder unter 21 Jahren, welche einen Inhaber eines Visums für die Dauer seines Aufenthalts in den Vereinigten Staaten von Amerika begleiten möchten und mit diesem zusammen einreisen oder diesem nachreisen, benötigen derivative F- oder M-Visa. Es existieren keine derivativen Visa für die Eltern von Inhabern von F- oder M-Visa.

Familienangehörige, welche nicht die Absicht haben, mit dem Haupt-Visuminhaber zusammen in den Vereinigten Staaten von Amerika zu leben, sondern diesen ausschließlich im Rahmen einer Urlaubsreise besuchen möchten, erfüllen möglicherweise die Voraussetzungen für Besuchervisa (B-2).

Ehepartner und Familienangehörige dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika mit derivativen F- oder M-Visa nicht arbeiten. Dazu müssen Sie die entsprechenden Arbeitsvisa erhalten.

Unterstützende Dokumente für Angehörige

Antragsteller mit Familienangehörigen müssen zusätzlich folgende Dokumente vorweisen:

  • Nachweis des familiären Verhältnisses zu Ihrem Ehepartner bzw. Kind (z.B. Heirats- oder Geburtsurkunden)
  • Es wird bevorzugt, dass Familien Ihre Visumanträge gemeinsam einreichen, wenn aber ein Ehepartner bzw. Kind zu einem späteren Zeitpunkt einen separaten Antrag einbringen möchte, müssen Sie eine Kopie des Reisepasses sowie des Visums des Visuminhabers vorlegen, zusätzlich zu allen anderen erforderlichen Dokumenten.

Öffentliche Schulen in den Vereinigten Staaten von Amerika

Gemäß amerikanischem Gesetz ist es ausländischen Schülern nicht gestattet, öffentliche Grundschulen (Kindergarten bis 8. Klasse) zu besuchen oder an staatlich finanzierten Erwachsenenbildungsprogrammen teilzunehmen. Deshalb können keine F-1-Visa für das Studium an solchen Bildungsanstalten ausgestellt werden.

Ein F-1 Visum dagegen kann für den Besuch einer öffentlichen höheren Schule (9. bis 12. Klasse) ausgegeben werden, jedoch für höchstens 12 Monate. Außerdem muss von der Bildungsanstalt auf dem Formular I-20 angegeben werden, dass der Student die nicht subventionierten Kosten für das Ausbildungsprogramm bezahlt hat; die Höhe eines solchen Betrags muss dabei vermerkt werden.

Für nähere Informationen über die gesetzlichen Voraussetzungen für F-1-Visa, besuchen Sie die Internetseite des Außenministeriums (Department of State).

Hinweis: Inhaber von A, E, F-2, G, H-4, J-2, L-2, M-2 oder anderen derivativen Nichteinwanderungsvisa sind dazu berechtigt, öffentliche Grundschulen und höhere Schulen zu besuchen.

Hilfe für Studenten bei der Suche nach einer Schule in den Vereinigten Staaten von Amerika

Studenten, die beabsichtigen, eine US-Bildungsanstalt zu besuchen, können die US Botschaft in Berlin kontaktieren bzw. besuchen. Für detaillierte Informationen besuchen Sie travel.state.gov

Quelle: Offizielle Websiten United States Government

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