Privat Versicherte sollten sich auf jeden Fall mit ihrer Krankenversicherung in Verbindung setzen, um herauszufinden, unter welchen Umständen die Versicherung z.B. in Form eines Anwartschaftsvertrages zu günstigen Tarifen weiter geführt werden kann. Wenn man nämlich nach einer Rückkehr nach Deutschland einen neuen Vertrag abschließen muss, werden die Konditionen mit Sicherheit ungünstiger ausfallen.

Sind Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse werden Sie nach Ihrem Aufenthalt im Ausland auch wieder aufgenommen. Man sollte sich aber auch in diesem Fall bei der Krankenkasse nach deren Bedingungen erkundigen.

Sozialversicherungsabkommen sind die Voraussetzung dafür, dass die gesetzliche Krankenversicherung bei Auslandsreisen Leistungen erbringt.

Da mit den USA kein Sozialversicherungsabkommen besteht, gibt es grundsätzlich keine Verpflichtung zur Leistung durch die gesetzliche Krankenversicherung.

Ist jedoch während eines vorübergehenden privaten Auslandsaufenthalts eine Behandlung unverzüglich erforderlich, hat die Krankenkasse die Behandlungskosten zu übernehmen (zu Inlandssätzen und begrenzt auf insgesamt 6 Wochen), wenn Sie sich als Versicherter wegen einer Vorerkrankung oder des Lebensalters nicht privat versichern können und die Krankenkasse dies vor Beginn des Auslandsaufenthaltes festgestellt hat.

Wichtig:

Die Kosten eines medizinisch notwendigen Rücktransportes sowie einer Überführung im Todesfall darf die gesetzliche Krankenversicherung grundsätzlich nicht übernehmen.

Es wird daher dringend geraten, bei einem vorübergehenden Aufenthalt in den USA eine bis zu 24 Monate gültige Reisekrankenversicherung abschließen, z.B. bei dem ADAC. Bei längerem oder unbefristetem Aufenthalt braucht man eine amerikanische Krankenversicherung (health insurance). Mehr Informationen finden Sie in unserem Beitrag zur Krankenversicherung in den USA.

Wer einen dauerhaften Aufenthalt in den USA plant, sollte sich ebenfalls - zumindest für die Anfangszeit - mit einer Reisekrankenversicherung abdecken.

Sonstige Versicherungen

Wenn Sie Versicherungen aufrecht erhalten wollen, sollten Sie sich unbedingt schriftlich bestätigen lassen, dass die Verträge auch nach Ihrem Umzug ins Ausland weiterhin gültig bleiben. Am Telefon erteilte Zusagen lassen sich im Nachhinein, wenn es zu einem Schadenfall gekommen ist, nicht beweisen und Sie haben dann zwar immer Beitrage bezahlt, aber dann am Ende doch das Nachsehen. Versicherungen lassen – wenn sie Leistungen verweigern – im Allgemeinen nicht mit sich reden.

Die Aufrechterhaltung von deutschen Versicherungsverträgen kann interessant sein, wenn es in den USA Gleiches nur zu wesentlich schlechteren Konditionen oder überhaupt nicht gibt.

Wenn Sie Deutschland verlassen haben, ist es meist sehr schwierig, hier noch eine neue Versicherung abzuschließen. Man sollte sich also überlegen, ob man nicht noch fehlende oder ergänzende Versicherungen (z.B. Berufsunfähigkeitsversicherung) abschließt.

Wenn Sie Kinder haben oder planen, sollten Sie sich auch Gedanken über eine Risiko-Lebensversicherung machen. Vergessen Sie dabei nicht, dass in einem Unglücksfall auch ein überlebender berufstätiger Elternteil auf zusätzliche Einnahmen angewiesen ist, um Betreuungs- und Erziehungsleistungen, die bisher innerhalb der Familie erbracht wurden, als Dienstleistung einkaufen zu können.

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