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Wenn ein Fahrzeug in die USA eingeführt werden soll, müssen Bestimmungen beachtet werden, die in unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen und Vorschriften detailliert festgelegt sind. Es handelt sich dabei u. a. um folgende Gesetze:

  • Motor Vehicle Safety Act (1966)
  • Imported Vehicle Act (1988)
  • Motor Vehicle Information and Cost Savings Act (1972)
  • Clean Air Act (1968)

Die Einhaltung dieser Vorschriften wird genauestens kontrolliert. Da diese Bestimmungen – wie in Deutschland auch – jederzeit geändert, erweitert oder aufgehoben werden können, sollte man sich vor der Mitnahme des eigenen Fahrzeugs genauestens über die aktuellen Regelungen informieren.

Ein eingeführtes Fahrzeug, das den Vorschriften der USA nicht entspricht, muss entweder umgerüstet, wieder ausgeführt oder vernichtet werden. Alle drei Optionen können sehr teuer kommen.

Da die Vorschriften jederzeit erweitert und geändert werden, empfehlen wir, sich vor einem Fahrzeugkauf im Ausland bei den zuständigen US-Behörden genauestens zu informieren.
Außerdem ist es ratsam, bei Neuerwerb eines Fahrzeugs, das man dann mit in die USA nehmen möchte, der Aussage eines Verkäufers, dass ein angebotenes Fahrzeug den US-Normen entspricht, kritisch gegenüber zu stehen.

Vehicle Importation Regulations

Die U.S. Customs and Border Protection hat die wichtigsten Regeln auf ihrer Seite Importing a Motor Vehicle zusammengestellt.

Zulässige Abgaswerte für Importfahrzeuge

Bei der U.S. Environmental Protection Agency (EPA) gibt es ein Merkblatt mit den für importierte Fahrzeuge zulässigen Abgaswerten. Außerdem gibt es dort weitere Informationen, die nützlich sein könnten (The Automotive Imports Facts Manual, Quick Overview of Vehicle Imports Requirements u.v.m.)

Verschiffung

Der Besitzer des Fahrzeugs ist für die Erledigung der für die Verschiffung notwendigen Formalitäten zuständig. Dazu zählt auch die Zollabfertigung in den USA. Ein Zollagent kann die Abwicklung der Einfuhr-Formalitäten gegen Entgelt erledigen. Seefracht wird immer im ersten amerikanischen Hafen verzollt, den das Schiff anläuft. Es ist jedoch möglich, das Fahrzeug unter Zollverschluss zu einem günstiger gelegenen Zollamt bringen zu lassen.

Dokumente

Neben dem Original Seefrachtbrief der Reederei oder des Spediteurs sind noch weitere Dokumente erforderlich: Fahrzeugpapiere, eine schriftliche Genehmigung des Umweltministeriums, die im Voraus eingeholt werden muss oder eine am Fahrzeug befestigte Prüfplakette des Herstellers, die in englischer Sprache aussagt, dass das Fahrzeug den Abgasnormen der USA entspricht.

Die Importformalitäten können auch durch einen Einfuhragenten (ICI) abgewickelt werden. Dieser wird das Fahrzeug einführen und alle vom Umweltministerium vorgeschriebenen Änderungen durchführen lassen. Er ist dann dafür verantwortlich, dass alle Umwelt-Auflagen erfüllt sind. Die Gebühren sind allerdings in der Regel sehr hoch.

Reinigung des Fahrzeugbodens

Damit keine gefährlichen Seuchen durch das Fahrzeug eingeschleppt werden, verlangt das US-Landwirtschaftsministerium, dass der Fahrzeugboden einzuführender Fahrzeuge frei von ausländischer Erde ist. Daher muss der Fahrzeugunterboden vor der Verschiffung gründlich gereinigt werden. Dies kann z.B. per Dampfstrahl erfolgen.

Das Fahrzeug ist kein Umzugsbehälter

Umzugskoffer oder andere Gepäckstücke sollte man nicht im Fahrzeug belassen, da die meisten Transportunternehmen das Fahrzeug die Annahme von Fahrzeugen, in denen sich persönliche Gepäckstücke befinden, verweigern.

Zum einen ist das Diebstahlrisiko in den Häfen sehr groß, zum anderen unterliegt der gesamte Inhalt des Fahrzeugs auch dem Einfuhrzoll und muss deklariert werden. Bei Unterlassung kann eine Geldstrafe verhängt und das Fahrzeug samt Inhalt beschlagnahmt werden.

Zollpflichtige Einfuhr

Für ausländische Fahrzeuge, gleich ob neu oder gebraucht, sind folgende Zollsätze fällig, wobei von dem tatsächlichen Kaufpreis (bei Neuwagen) oder dem aktuellen Wert ausgegangen wird.

  • Personenkraftwagen 2,5 %
  • Lastkraftwagen 25 %
  • Motorräder 3 % oder 3,4 %

Zollfreie Einfuhr

Nicht in den USA ansässige Personen (Non-Residents) dürfen ein Fahrzeug dann zollfrei einführen, wenn dies zum persönlichen Gebrauch dient und es in Verbindung mit ihrer Ankunft geschieht. Es sind keine Veränderungen am Fahrzeug erforderlich. Allerdings müssen Fahrzeuge die den Bestimmungen der Vereinigten Staaten nicht entsprechen, binnen eines Jahres wieder ausgeführt werden. Eine Befreiung von der Ausfuhrpflicht und eine Verlängerung der Einjahresfrist gibt es nicht.

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